Mittwoch, 19. März 2008

Eilmeldung

Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft

Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Nummernschild-Erfassung gegen das Grundgesetz verstößt, setzt es nun dem allzu dreisten Schnüffeln in unsere Verbindungsdaten einen Riegel vor. Vorerst darf nur bei schweren Straftaten darauf zugegriffen werden (was wohl von unserem Innenminister dennoch als Sieg gefeiert werden wird), dennoch würde ich persönlich gerne sehen, dass die Daten überhaupt nicht erhoben werden. Schließlich gibt es immer wieder Beispiele, die den Missbrauch von Daten zeigen.

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